Stand: 01. Oktober 2019
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen RUF 3D ATELIER und Kunden erreicht werden.
1. Definitionen
RUF 3D ATELIER
Die RUF 3D ATELIER ist die für die Arbeit beauftragte Firma.
Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die die RUF 3D ATELIER mündlich, schriftlich oder online beauftragt.
Parteien
Die «Parteien» sind RUF 3D ATELIER und der Kunde.
Werke
Jede Wiedergabe der Arbeiten der RUF 3D ATELIER in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Werk der RUF 3D ATELIER» oder als «Werk».
2. Leistung der RUF 3D ATELIER
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung voll und ganz dem Ermessen der RUF 3D ATELIER überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Bei der Ausführung der Arbeiten kann RUF 3D ATELIER Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen. Geräte und Materialien, die für die Arbeiten nötig sind, werden von RUF 3D ATELIER besorgt. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur Ausführung des Auftrags nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3. Zahlungs- und Lieferkonditionen
3.1 Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz der RUF 3D ATELIER. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von CHF 30 für die erste Mahnung und CHF 50 für die 2. Mahnung erhoben. Der Kunde verpflichtet sich mit seiner Bestellung, die Arbeiten der RUF 3D ATELIER anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der Arbeiten belastet die RUF 3D ATELIER die ihr entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung (Termin) weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat die RUF 3D ATELIER Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu.
Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der RUF 3D ATELIER eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1'000 zu bezahlen.
Kunden müssen bei der Verwendung der von der RUF 3D ATELIER hergestellten Werke den Namen der RUF 3D ATELIER in geeigneter Form zu erwähnen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
4. Rechte Dritter
Kunden dürfen Werke der RUF 3D ATELIER nur an Dritte weitergeben, wenn dies ausdrücklich von der RUF 3D ATELIER genehmigt wurde. Sind im Werk Dritte erwähnt, abgebildet oder wird auf andere Arten eine Verbindung zu Dritten hergestellt, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Dritten ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild oder Text im Rahmen der Verwendung der RUF 3D ATELIER Werken machen will. Wenn der Kunde der RUF 3D-ATELIER Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der Werke der RUF 3D ATELIER erscheinen. so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht. Falls die in den vorgenannten Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der RUF 3D ATELIER jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
5. Verwendung der RUF 3D ATELIER Arbeit durch den RUF 3D ATELIER
5.1 Gewerbliche Kunden
Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Werke der RUF 3D ATELIER zu Eigenwerbung des RUF 3D ATELIER (insbesondere Webauftritte) verwendet werden dürfen. Die RUF 3D ATELIER behält weiter das Recht, die Werke in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der Werke zu gewähren oder Dritten Exemplare der von der RUF 3D ATELIER hergestellten Werke zu übergeben. Dieses Recht der RUF 3D-ATELIER unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der RUF 3D ATELIER verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Ver-wendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der Werke der RUF 3D ATELIER durch die RUF 3D ATELIER im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die RUF 3D ATELIER zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung keine Rechte Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
5.2 Privatkunden
Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Werke der RUF 3D ATELIER zur Eigenwerbung der RUF 3D ATELIER verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einwände dagegen erhebt.
Werke der RUF 3D ATELIER, die der RUF 3D ATELIER zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die mit der RUF 3D ATELIER abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der RUF 3D ATELIER in 6020 Emmenbrücke, Schweiz. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Die RUF 3D ATELIER behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.